Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht eine „besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen“ vor. Was aber ist mit Bäckern, Fleischern oder Galvaniseuren, die ebenfalls mit hohem Energieeinsatz arbeiten? Das ifh Göttingen hat durch die EEG-Umlage eine kumulierte Belastung für das Handwerk von rund 1 Mrd. Euro errechnet.
Die ifh-Studie „Die Auswirkungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf das Handwerk“ von Petrik Runst, die nun als Nr. 75 in der Reihe „Göttinger Handwerkswirtschaftliche Arbeitshefte“ erschienen ist, errechnet daraus eine durchschnittliche Mehrbelastung pro Jahr und Handwerksunternehmen von ca. 1750 Euro. Allerdings dürften die Gewichte in der tatsächlichen Kostenstruktur sehr ungleich verteilt sein. Während einige wenige Branchen wie Elektrotechniker, SHK-Betriebe (Sanitär-Heizung-Klima), Luftheizungsbauer oder Dachdecker vom EEG durchaus profitieren und die Umlagenbelastung durch eine verbesserte Auftragslage ausgleichen können, bleiben Lebensmittelhandwerke oder Feinwerkmechaniker auf den Kosten sitzen.
Als augenfälliges Beispiel der energierechtlichen Benachteiligung des Handwerks gegenüber Großunternehmen nennt das Institut handwerkliche Bäckereien, die nicht in den Genuss der Ausgleichsregelung kommen, während sich industriell produzierende Teiglingshersteller von der EEG-Umlage befreien lassen können. (Quelle: ifh Göttingen/red)