Die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister (Vitako) hat einen Leitfaden zur Einführung der E-Akte in Kommunalverwaltungen verfasst. Der Vitako-Leitfaden wendet sich an die Führungsebene in Kommunalverwaltungen und erläutert, was bei der Einführung zu beachten ist. Die Publikation gibt konkrete Hinweise zum Vorgehen, behandelt Wirtschaftlichkeits- und Sicherheitsfragen und erklärt wichtige Umsetzungsbausteine.
„Unser Leitfaden will Mut machen und konkret zeigen, dass mit vielen kleinen Schritten die notwendige Veränderung gelingen kann“, erläutert Vitako-Geschäftsführerin Marianne Wulff. „Dabei ist die Einführung der E-Akte in erster Linie kein technisches, sondern ein organisatorisches Projekt, das eine entsprechende Veränderungsbereitschaft in Verwaltungen voraussetzt.“
Durch das E-Government-Gesetz des Bundes sind alle Bundesbehörden ab 2020 dazu verpflichtet, ihre Akten vollständig elektronisch zu führen. Zudem gibt es auch auf kommunaler Ebene sowie in den einzelnen Ländern zahlreiche Projekte, die sich mit der E-Akte und elektronischer Vorgangsbearbeitung befassen.
Bei der Vitako gibt es den Leitfaden kostenfrei als PDF zum Herunterladen. (Quelle: Vitako/ff)