Wie die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See mitteilt, laufen bei Minijob-Verhältnissen die Bestandsschutz- und Übergangsregelungen zum 31. Dezember 2014 aus. Betroffen sind Arbeitnehmer, die vor dem 1. Januar 2013 zwischen 400,01 und 450,00 Euro verdient haben.
Hintergrund ist, dass 2012 die Verdienstgrenze für Minijobber noch bei monatlich 400 Euro lag. Ab 2013 wurde sie auf 450 Euro erhöht; bei Beschäftigungen in der Gleitzone stieg sie auf 450,01 Euro bis 850 Euro. Für die betroffenen Arbeitnehmer bestand also bis zum 31. Dezember 2012 Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung. Für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge war der Körperschaft des öffentlichen Rechts (KöR) zufolge die zu diesem Zeitpunkt geltende Gleitzonenformel anzuwenden gewesen. Aufgrund von Übergangsregelungen habe für diese Arbeitnehmer ab 2013 weiterhin ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nach Maßgabe der bisherigen Gleitzonenregelung bestanden. Obwohl die Voraussetzungen eines 450-Euro-Minijobs vorlagen, seien die hierfür maßgeblich Regelungen des Sozialversicherungs- und Einkommensteuerrechts nicht anzuwenden gewesen.
Das ändert sich nun zum Jahreswechsel. Ab 2015 werden aus diesen Beschäftigungsverhältnissen Minijobs. Das heißt u.a., dass in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung Versicherungsfreiheit eintritt.
Weitere Informationen gibt es bei der Minijob-Zentrale als PDF zum Herunterladen. (Quelle: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See/sp)