Rheinland-Pfalz will sich als erstes deutsches Bundesland per Gesetz zu mehr Transparenz und Bürgerteilhabe verpflichten. Und bereits am Gesetzgebungsprozess sollen die Bürger mitwirken. Kernstück der Reform, mit der die Landesregierung die Verwaltung zu einer aktiven Veröffentlichung von Informationen verpflichtet, ist eine digitale Transparenzplattform. Dort sollen Daten und Informationen der Verwaltung öffentlich zur Verfügung stehen.
Die zur Verfügung stehenden Daten sollen so weit wie möglich in offenen Formaten sowie maschinell zu lesen und weiterzuverarbeiten sein. Und auch der Gesetzgebungsprozess wird als Musterbeispiel für transparente Verfahren gestaltet: Jeder Rheinland-Pfälzer und jede Rheinland-Pfälzerin hat ab Januar 2015 die Möglichkeit, „Impulse und Ideen“ über Online-Verfahren einzubringen.
„Das Transparenzgesetz bedeutet eine Zäsur im staatlichen Handeln. Das Recht auf Information ist ein Wert an sich. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf einen umfassenden Zugang zum Wissen der öffentlichen Verwaltung. Ich begrüße es deshalb außerordentlich, dass das passive Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Information in ein aktives Informationsrecht und -angebot umgewandelt wird. Eine transparente Verwaltung ist unabdingbare Voraussetzung und Grundlage für eine moderne Demokratie“, betonte Wirtschaftsministerin Eveline Lemke. (Quelle: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz/ff)