Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Richtlinien zur Förderung von Unternehmensberatungen sowie von Informations- und Schulungsveranstaltungen bis zum 31. Dezember 2015 verlängert. Die Maßnahmen sollen den Mittelstand – darunter vor allem auch Unternehmensgründer – in ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit unterstützen.
Die zuständige Bewilligungsbehörde für Unternehmensberatungen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Mit den Zuschüssen will das Amt kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einen Anreiz geben, fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen, z.B. in den Bereichen Finanzierung, technologische Innovationen, Personalmanagement oder Umweltschutz. Der Kostenzuschuss für eine Beratung beträgt maximal 1500 Euro.
Nähere Informationen zu den Förderprogrammen, den Richtlinien und der Antragstellung gibt es unter www.beratungsfoerderung.info. (Quelle: BAFA/rs)