Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro gilt nun seit über drei Monaten. Zwar hat die Praxis gezeigt, dass nicht alle Abläufe reibungslos vonstattengehen, doch der Mittelstand befürwortet das Gesetz mit klarer Mehrheit: 67 % der 200 Unternehmen, die techconsult im März für den IT-Mittelstandsindex befragt hatte, sind dafür. Der Mindestlohn sei schon lange überfällig gewesen und der richtige Weg hin zu sozialer Gerechtigkeit und Gleichbehandlung.
Der IT-Mittelstandsindex greift seit Kurzem über die Langzeiterhebungen hinaus auch allgemeinwirtschaftliche Fokusthemen auf. Die aktuelle Themenanalyse zeigt, dass sich die meisten Befürchtungen der Gegner nicht allgemein bestätigen lassen: In 74 % der Unternehmen hat das Mindestlohngesetz keinerlei Auswirkungen. Betroffen sind lediglich 18 %, die nach eigenen Angaben derzeit Mindestlohn-Mitarbeiter beschäftigen (v.a. freie Mitarbeiter und Beschäftigte in Minijobs). Entsprechend äußern 13 % der Befragten Skepsis gegenüber dem derzeitigen Konzept.
Mehrkosten aus der Arbeitsvergütung schlagen die Unternehmen zu 33 % auf ihre Preise auf. Hauptanlass zur Kritik ist der erhöhte Verwaltungsaufwand, den 24 % bemängeln. Er entsteht vor allem durch die neuen Dokumentationspflichten: Einzeln aufzuzeichnen sind jeweils Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Beschäftigten. Ebenfalls nicht leicht ist im Einzelfall die Berechnung des Mindestlohns, wenn es darum geht, welche Prämien, Zulagen und Leistungen zu verrechnen sind – und welche nicht. Streitfälle, die die Haftung des Auftraggebers betreffen (er haftet nach § 13 MiLoG mit Bezug auf § 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz auch dafür, dass der von ihm beauftragte Unternehmer den gesetzlichen Mindestlohn zahlt), sind offenbar in der Praxis noch nicht relevant geworden.
Die Kernergebnisse der Fokusthemenanalyse Mindestlohn hat techconsult in einer Infografik zusammengefasst. (Quelle: techconsult/red)