Wer auf irgendeiner Website den Gefällt-mir-Button von Facebook anklickt, weiß in der Regel, dass er damit Daten an das soziale Netzwerk überträgt. Vielen nicht klar ist jedoch, dass schon beim bloßen Aufruf einer Seite mit dem von Facebook bereitgestellten Button Daten an den Konzern übertragen werden – selbst von solchen Nutzern, die nicht einmal ein Facebook-Konto besitzen. Sechs Unternehmen, die auf ihren Seiten einen – nicht datenschutzkonform modifizierten – Facebook-Button verwenden, haben von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen jetzt eine Abmahnung ins Haus bekommen.
HRS und Eventim haben sich zu einer Unterlassungserklärung bereit erklärt, mit KIK und Nivea dauern die Gespräche noch an. Gegen Peek & Cloppenburg und Payback hat die Verbraucherzentrale dagegen bereits Klage eingereicht. Die Verbraucherzentrale bemängelt, dass die Besucher der Website weder vollständig über die Datenweitergabe informiert werden, noch eine Möglichkeit zum Widerspruch haben. (Quelle: Verbraucherzentrale NRW/db)