Die Basis für die digitale Kommunikation mit der Verwaltung will der bayerische Finanzminister Markus Söder mit einem bayerischen E-Government-Gesetz (BayEGovG) schaffen, dessen Entwurf er am 12. Mai vorgestellt hat. Zu den Möglichkeiten für Bürger und Unternehmen die das Gesetz verankern soll gehören etwa das Recht auf digitale Verwaltungsverfahren, eine sichere, verschlüsselte Kommunikation mit der Verwaltung oder eine digitale Unterschrift.
Ausdrückliches Ziel ist es, eine digitale Erreichbarkeit der Behörden rund um die Uhr zu gewährleisten und viele bisher erforderliche Behördengänge überflüssig zu machen. Der Entwurf regelt u.a., dass der Freistaat den einzelnen Kommunen zum Ausbau digitaler Angebote zentrale Basisdienste zur Verfügung stellen kann, etwa digitale Bezahlmöglichkeiten, ein Bürgerkonto oder einen Postkorb. Der Entwurf soll noch vor der Sommerpause in den Landtag gehen. (Quelle: Bayerische Staatskanzlei/db)