Weit über hunderttausend gefälschte Windows-Datenträger sichergestellt und die Produktion weiterer zwei Millionen Datenträger gestoppt: Die Beweislast, die die Staatsanwaltschaft gegen die Hintermänner des Software-Online-Shops PC Fritz zusammentragen konnte, war erdrückend. Jetzt wurde der geständige Haupttäter, der sich im März bereits wegen Steuerhinterziehung verantworten musste, zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt.
Das Landgericht Halle erkannte auf gewerbsmäßigen Betrug und Verstöße gegen das Urheber– und Markenrecht. In das Strafmaß floss außerdem seine vorhergehende Verurteilung wegen Steuerhinterziehung ein. Gegen drei Mittäter und den ehemaligen Geschäftsführer, der als Kronzeuge aussagte, laufen gesonderte Verfahren. Dr. Julia Keim, Rechtsanwältin bei Microsoft Deutschland, begrüßte das Urteil: „Softwarepiraterie ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die nicht nur den einzelnen Unternehmen schadet, sondern in besonderem Maße auch den Käufern.“ (Quelle: Microsoft/db)