Wer YouTube-Videos auf der eigenen Website einbettet, verletzt dabei möglicherweise Urheberrechte. Zu diesem uneindeutigen Urteil sind die Richter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe in dieser Woche gekommen (Az. I ZR 46/12). Geklagt hatte ein Wasserfilterhersteller, dessen auf YouTube abrufbarer Werbefilm von Handelsvertretern eines Wettbewerbers in deren Website eingebettet worden war.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil klargestellt, dass das Einbinden von YouTube-Videos an sich keine Urheberrechtsverletzung darstellt, sofern das Video mit Einverständnis des Urhebers auf YouTube veröffentlicht wurde – ohne dessen Einverständnis aber schon. Um dieses Detail zu klären, hat der Bundesgerichtshof den Fall an das Oberlandesgericht München zurückverwiesen. (Quelle: BGH/db)