Die Überarbeitung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) war überfällig – erstens weil seit 2006 neuere EU-Richtlinien vorliegen, zweitens deshalb, weil die Rücknahmepflichten gerade für Kleinhändler teils groteske Garantieprozeduren ergaben. Im ersten Punkt ist die Neufassung einwandfrei, im zweiten Punkt bezweifeln BITKOM und ZVEI aber einen realistischen Nutzen.
Die Stellungnahme der Branchenverbände Informationstechnik/Telekommunikation und Elektrotechnik-/Elektronikindustrie stellt insbesondere infrage, dass mit der am 2. Juli durch den Bundesrat angenommenen Fassung die Sammelmenge wirksam erhöht werden könne. In der Kritik steht insbesondere die größere Anzahl an Akteuren im Wiederverwertungsprozess:
„Je mehr Rücknahmewege existieren, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Altgeräte – insbesondere dort, wo sie einen Wert darstellen – in falsche Kanäle gelangen und damit am Ende nicht mehr, sondern weniger Geräte gesammelt und verwertet werden.“
Ähnlich lauteten bereits die Einwände in der Entwurfsphase:
„Insgesamt ist eher davon auszugehen, dass die Verpflichtung des Handels zur Rücknahme letztlich nicht zur eigentlich beabsichtigten Steigerung der gesammelten Menge von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, sondern lediglich zu einer weiteren Zersplitterung der Rücknahmewege führt.“ (BITKOM-/ZVEI-Stellungnahme vom 28. März 2014)
Das Kernproblem, das die Verbände damit ansprechen, ist schlicht der volkswirtschaftliche bedrohliche Material- und damit Rohstoffschwund. So grassiert in jüngster Zeit offenbar der Diebstahl von Solarbauteilen, welche die Novelle ebenfalls in den Blick fasst: Das ElektroG gilt ab 2018 auch für Photovoltaikmodule. (Quelle: BITKOM/red)