Neue Regelwerke zur Beschaffung und Pflege von Standardsoftware hat Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe, die Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, auf den Weg gebracht. Im Mittelpunkt der Neuerungen in den beiden Regelwerken EVB-IT Überlassung Typ A und EVB-IT Pflege S stehen schärfere Anforderungen an die Vertraulichkeit und Sicherheit der angeschafften Systeme.
So soll u.a. ausgeschlossen werden, dass sich in der Software unerwünschte Funktionen verbergen (No-Spy-Klausel). Beim IT-Branchenverband BITKOM stoßen die Neuregelungen, deren bisherige Fassungen aus den Jahren 2002 und 2003 stammen, auf Zustimmung. EVB-IT-Vertragsmuster sind bei Beschaffungen durch Bundesbehörden verbindlich anzuwenden; auch Länder und Kommunen setzen sie ein. (Quelle: IT-Beauftragte der Bundesregierung/db)