Etliche Telekommunikationsanbieter schreiben ihren Kunden vor, welchen Router sie für die Internet-Nutzung zu verwenden haben. Dieser Praxis will die Bundesregierung nun per Gesetz einen Riegel vorschieben. Der am Mittwoch beschlossene Gesetzentwurf zur Router-Freiheit soll Verbrauchern eine freie Produktauswahl ermöglichen und die Abhängigkeit der Hersteller von den Netzbetreibern lockern.
Im Telekommunikationsgesetz (TKG) soll der Netzzugang der Verbraucher dazu künftig als sogenannter „passiver Netzabschlusspunkt“ definiert werden. Das Telekommunikationsnetz – dessen Ausgestaltung die Netzbetreiber bestimmen – würde damit bereits vor dem Router als aktives Endgerät enden. Auch in Zukunft sollen Provider ihren Kunden entsprechende Geräte zur Verfügung stellen dürfen – freilich, ohne sie zu deren Verwendung zu verpflichten. (Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie/db)