Nachdem das EU-Parlament am vergangenen Dienstag das sogenannte EU-Telekom-Paket ohne weitere Änderung angenommen hat, mahnt der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) an, dass bald geklärt werde, was unter die „Spezialdienste“ falle. Solche dürfen nämlich beim jetzigen EU-Konzept von Netzneutralität mit Vorfahrt im Internet transportiert werden.
Als Beispiele für solche Spezialdienste nennt das Parlamentskommuniqué „bestimmte Dienste wie Internet-TV, Videokonferenzen oder bestimmte Anwendungen im Gesundheitswesen“. Die Telekommunikationsanbieter selbst sehen die Grenzen für Spezialdienste keineswegs eng: „Das fängt bei Videokonferenzen und Online-Gaming an und geht über Telemedizin, die automatisierte Verkehrssteuerung und selbststeuernde Autos bis zu vernetzten Produktionsprozessen der Industrie“ erklärte Telekom-Vorstandsvorsitzender Timotheus Höttges am Donnerstag.
Während der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. sich mit der Priorisierung von Internet-Diensten für „Industrie 4.0, digital basierte Verkehrssysteme oder E-Health“ zufrieden zeigt, moniert der Bundesverband IT-Mittelstand, dass nicht klar sei, bei welchen Datenkategorien Eingriffe in die Netzneutralität möglich sei; er „hofft auf eine baldige und restriktive Regelung für entsprechende Spezialdienste“, in den Worten von BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün:
„Spezialdienste sollten nur für bestimmte, klar umrissene Bereiche angeboten werden, und nicht als Hintertür für die Umgehung der Netzneutralität durch große Provider missbraucht werden. Und wir bedauern auch, dass durch diese Regelung falsche Anreize für Provider gesetzt werden. Jetzt ist es ihnen möglich, den Datendurchsatz in Netzen zu drosseln, wenn deren Auslastung zu hoch wird. Wir hätten uns mehr Anreize für den Breitbandausbau gewünscht.“
Dass man bestimmte Datenkategorien priorisiere, ist für den BITMi zwar „akzeptabel“, doch die Unbestimmtheit des Begriffs „Spezialdienste“ sieht der Verband kritisch. Er sei vor allem daran interessiert, dass das Internet „ein neutraler Wettbewerbsraum“ bleibe. (Quelle: BITMi/red)