Eine Unterlassungsklage gegen Online-Händler Zalando hat die Wettbewerbszentrale beim Landgericht Berlin eingereicht. Die Wettbewerbshüter werfen dem Unternehmen irreführende Werbung vor. Nach Angaben der Wettbewerbszentrale hat Zalando auf seiner Internet-Präsenz mit Hinweisen wie „3 Artikel verfügbar“ einen subtilen Druck auf Kaufinteressenten ausgeübt, sich mit der Bestellung zu beeilen.
Später sei es im Warenkorb dann allerdings möglich gewesen, die Anzahl der bestellten Produkte beliebig zu erhöhen, es sei also durchaus mehr als der zunächst angegebene Bestand verfügbar gewesen. Wie es weiter heißt, seien außergerichtliche Bemühungen um eine Einigung in dieser Sache gescheitert. (Quelle: Wettbewerbszentrale/db)