Ein Netflix-Kunde aus Deutschland soll sein Video-on-Demand-Angebot auch im Frankreich-Urlaub nutzen dürfen. Das will die EU mit einem gestern vorgelegten Verordnungsentwurf erreichen, der voraussichtlich ab 2017 gültig wird. Bisher können Nutzer, die einen Streaming-Dienst wie Netflix, Amazon Prime Video oder Spotify in einem Land gebucht haben, ihn nur in ebendiesem Land nutzen.
Der Entwurf zielt ausdrücklich auf Verbraucher ab, die sich vorübergehend in einem anderen EU-Land aufhalten, etwa im Urlaub oder auf einer Geschäftsreise. Diese Verbraucher sollen dann auch an ihren Reisezielen die gebuchten Leistungen in Anspruch nehmen dürfen – ohne Geoblocking. Wird der Entwurf verabschiedet, erhielte er sofort in allen 28 EU-Ländern Gültigkeit. (Quelle: EU-Kommission/db)