Mitte Dezember hat das Bundesjustizministerium ein Maßnahmenpaket vorgelegt, das Hassbotschaften in sozialen Netzwerken eindämmen soll. Nun hat Twitter seine Regeln angepasst. Shreyas Doshi, der dort für das Product Management verantwortlich ist, sieht die Zwangsabfrage von E-Mail oder Telefonnummer als das beste Mittel gegen „missbräuchliches Verhalten“.
Auch die Sperrung eines Accounts zählt zu den neuen Möglichkeiten, z.B. bis der betreffende Nutzer einen beanstandeten Tweet selbst wieder gelöscht hat. Hate Speech ist nun ausdrücklich untersagt:
„Sie dürfen keine Gewalt gegen andere Personen fördern, sie direkt angreifen oder ihnen drohen, wenn diese Äußerungen aufgrund von Abstammung, ethnischer Zugehörigkeit, nationaler Herkunft, sexueller Orientierung, Geschlecht, Geschlechtsidentität, religiöser Zugehörigkeit, Alter, Behinderung oder Krankheit erfolgen.“
Accounts, deren „Hauptziel darin besteht, andere anzustiften, basierend auf diesen Kategorien, Schaden zu verursachen“, werde man löschen. In der Praxis dürfte sich zeigen, dass bei diesen Formulierungen das Schlupfloch größer ist als die Schlinge. Doshi hatte bereits im Frühjahr entsprechende Schritte angekündigt, ohne dass sich die Plattform daraufhin groß geändert hätte. (Twitter/red)