6,25 Euro pro Smartphone und 8,75 Euro pro Tablet zahlen Hersteller und Importeure als Urheberabgabe an die Verwertungsgesellschaften, für Mitglieder des BITKOM reduzieren sich die Beträge auf 5 respektive 7 Euro. Darauf haben sich BITKOM und Verwertungsgesellschaften geeinigt.
Die Verträge gelten rückwirkend ab dem Jahr 2008 für Mobiltelefone und ab dem Jahr 2012 für Tablets und laufen bis Ende 2018. Für die vergangenen Jahre sowie für gewerblich genutzte Geräte gelten Abschläge auf die Maximaltarife.
Mit den Abgaben soll das legale Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke abgegolten werden, das mit diesen Geräten möglich ist. Die Verwertungsgesellschaften schütten diese Einnahmen nach einem Umlageschlüssel an die Urheber aus. Der BITKOM schätzt den zusätzlichen Betrag, den die Verwertungsgesellschaften damit ab 2015 erhalten, auf rund 170 Mio. Euro pro Jahr allein für diese beiden Produktkategorien. (Quelle: BITKOM/db)