Alternative Streitbeilegung: Online-Händler müssen die ODR-Plattform verlinken

Am 9. Januar 2016 ist die ODR-Verordnung (Online Dispute Resolution) Nr. 524/2013 in Kraft getreten. Diese Online-Streitbeilegungsverordnung hat wichtige Folgen für Online-Händler: Sie müssen auf ihren Seiten künftig einen Link auf die entsprechende EU-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ setzen. Die Stelle ist zwar erst für den 15. Februar funktionsfähig versprochen, aber die Verlinkung ist bereits jetzt Pflicht. Wer es versäumt, riskiert eine Abmahnung.

Die Plattform zu Streitbeilegung steht in engem Zusammenhang mit der ADR-Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und soll in erster Linie Verbrauchern mehr Sicherheit im EU-grenzüberschreitenden Online-Handel geben. Realistisch dürfte sie vor allem als Beschwerdestelle für unzufriedene Kunden fungieren. Ein kleiner Trost: Umgekehrt können auch Online-Händler die Plattform nutzen, um Beschwerde gegen Problemkunden einzulegen. (sw)