Wie der Bundesgerichtshof gestern geurteilt hat, stellten die im Rahmen der von Facebook angebotene Funktion „Freunde finden“ verschickten Einladungs-E-Mails eine unzumutbare Belästigung dar. Facebook habe zudem seine Nutzer darüber irregeführt, wie die importierten Kontaktdaten genutzt worden seien. Praktische Auswirkungen hat das Urteil für Facebook aber wohl nicht.
Gegenstand der Verhandlung war die Ausgestaltung der Freunde-finden-Funktion im November 2010: Seinerzeit konnten Nutzer ihr E-Mail-Adressbuch nach bei Facebook registrierten Kontakten durchsuchen lassen. Kontakten, die noch kein Konto beim sozialen Netzwerk hatten, schickte Facebook anschließend eine Einladung per E-Mail – ohne vorher deutlich darauf hingewiesen zu haben und natürlich ohne Einverständnis der Empfänger. Geklagt hatte die Dachorganisation der Verbraucherverbände. (Quelle: Bundesgerichtshof/db)