Schleswig-Holstein und Hamburg wollen im Bundesrat eine Gesetzesinitiative einbringen, um den Urhebern verfassungsfeindlicher Hetze beizukommen, die ihre Propaganda vom Ausland aus in Umlauf bringen. Täter, die ins Ausland reisen, um von dort aus verfassungfeindliche Hetze und/oder ebensolche Symbole – zum Beispiel Hakenkreuze – online zu stellen, können gegenwärtig nach ihrer Rückkehr nicht dafür belangt werden.
So hat der Bundesgerichtshof im vorletzten Jahr einen Angeklagten freigesprochen, weil der eine entsprechende Internetplattform von Tschechien aus gegründet und mit Inhalten gefüllt hatte. Diese Rechtslücke wollen Hamburg und Schleswig-Holstein mit ihrer Initiative schließen. „Wer unter dem Schutz der Rechtsordnung in Deutschland lebt, muss konsequent verfolgt werden, wenn er unsere Grundwerte mit Füßen tritt – egal, von wo aus dies geschieht“, so Schleswig-Holsteins Justizministerin Anke Spoorendonk. (Quelle: Landesregierung Schleswig-Holstein/db)