Namensstreit: Die Wetter.de-App bekommt keinen Werktitelschutz

Auch vor dem Bundesgerichtshof hat RTL interactive keinen Titelschutz für seine Wetter-App Wetter.de durchsetzen können. Der Anbieter war gegen die Mowis GmbH vor Gericht gezogen, die unter den Bezeichnungen wetter-de, wetter DE und wetter-DE Apps mit ähnlicher Funktion anbietet.

Nachdem bereits Landgericht und Oberlandesgericht Köln der Klägerin eine Absage erteilt hatten, hat nun der BGH die Revision zurückgewiesen. Zwar sei ein Titelschutz für Domain-Namen und Apps möglich, der Titel wetter.de habe sich jedoch in einer werkbezogenen Inhaltsbeschreibung erschöpft, sei also „glatt beschreibend“. Da es an Unterscheidungskraft fehle, könne der Kläger für den Titel nicht den Titelschutz nach § 5 Markengesetz in Anspruch nehmen. (Quelle: Bundesgerichtshof/db)