„Keine Eilbedürftigkeit“ erkennt das Landgericht Hannover im Hinblick auf die Klage einer Anwältin, nicht nur Suchergebnisse zu einem bestimmten Suchbegriff zu entfernen, sondern auch solche zu Assoziationen, etwa alternativen Schreibweisen oder ähnlich klingenden Begriffen. Der SUMA-EV, der die beklagte Suchmaschine MetaGer betreibt, feiert das Urteil als Etappensieg.
Gleichwohl hat das Gericht in der Hauptsache noch keine Entscheidung getroffen. „Eine Entscheidung gegen MetaGer würde den Betrieb aller Suchmaschinen in Deutschland gefährden“, heißt es in der Mitteilung des Vereins. Die Anwältin beruft sich in ihrer Klage auf das Urteil des EuGH vom 13. Mai 2014, das Privatpersonen gegenüber Suchmaschinen ein „Recht auf Vergessenwerden“ einräumt. Suchmaschinen sind deshalb verpflichtet, einzelne Suchergebnisse auf Antrag der betroffenen Personen aus ihren Indizes zu entfernen. (Quelle: SUMA-EV/db)