Wer ohne Erlaubnis des Urhebers Fotos über das Internet zugänglich macht, verletzt dessen Urheberrecht. Links auf die illegal hochgeladenen Fotos stellen nach Auffassung des EU-Generalanwalts Melchior Wathelet aber keine Urheberrechtsverletzung dar, wie er in einer Stellungnahme für den Europäischen Gerichtshof erklärt.
„Durch die entsprechenden Hyperlinks werden die geschützten Werke, sofern sie bereits auf einer anderen Website frei zugänglich sind, […] nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht“, erläutert Wathelet. Seiner Auffassung nach würde jede andere Auslegung des Begriffs „Zugänglichmachung für die Öffentlichkeit“ das Funktionieren des Internets erheblich beeinträchtigen und die Entwicklung der Informationsgesellschaft in Europa hemmen. (Quelle: Europäischer Gerichtshof/db)