Wegen einer Nachlässigkeit konnten die Adressaten des September-Newsletters der britischen HIV-Klinik 56 Dean Street die E-Mail-Adressen und – zum größten Teil auch – die vollständigen Namen aller anderen Newsletter-Empfänger lesen. Offenbar hatte ein Mitarbeiter statt des BCC- das TO-Feld zur Adressierung verwendet.
Deswegen hat die britische Datenschutzbehörde, das Information Commissioner’s Office, jetzt eine Strafe in Höhe von 180.000 £ gegen die Klinik verhängt. Der Datenschutzbeauftragte Christopher Graham war nach einer Untersuchung zu dem Schluss gekommen, dieser Fehler habe für die Betroffenen – zum überwiegenden Teil mit HIV Infizierte – die Gefahr öffentlicher Bloßstellung und gesellschaftlicher Ächtung mit sich gebracht. (Quelle: Guardian/db)