Uber darf in Deutschland weiter keine Beförderungen in privaten Pkw vermitteln. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am 9. Juni entschieden und damit die Berufung des Unternehmens gegen das erstinstanzliche Urteil vom März vergangenen Jahres zurückgewiesen. Nach Überzeugung des Gerichts verstoßen die teilnehmenden Fahrer sowohl gegen das Personenbeförderungsgesetz als auch gegen Wettbewerbsrecht.
Dass Uber Fahrtwünsche an private Fahrer vermittelt, die keine Genehmigung zur Personenbeförderung haben, sieht das Gericht als Anstiftung zum Rechtsbruch. Die Taxigenossenschaft Taxi Deutschland sieht in dem Urteil einen Erfolg sowohl für die Taxibranche als auch für den Verbraucherschutz. Als letztes Mittel bliebe Uber eine Revision beim Bundesgerichtshof. (Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt/db)