Die Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD hat Innenminister Thomas de Maizière mit der Formulierung eines Open-Data-Gesetzes beauftragt. Der Entwurf soll bis zum 21. September vorliegen, die endgültige Fassung noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Das Gesetz soll ganz grundsätzlich die bisherige Haltung der Behörden ändern: Anstatt alles als geheim zu behandeln, was nicht ausdrücklich als öffentlich gekennzeichnet ist, sollen sie zukünftig alle Daten, die nicht ausdrücklich als geheim markiert sind, als frei und offen zugänglich ansehen. Voraussetzung ist lediglich, dass keine Datenschutz– oder Sicherheitsbedenken dagegensprechen.
Die Behörden sollen durch das Gesetz verpflichtet werden, von sich aus aktiv zu werden und beispielsweise Verkehrs-, Wetter- und Geodaten zu veröffentlichen. Außerdem sollen sie aktiv auf die bei ihnen vorhandenen und abrufbaren Daten hinweisen. Diese sollen mit Creative-Commons-Lizenzen versehen werden und sowohl für Menschen wie auch Maschinen lesbar sowie barrierefrei zugänglich sein. Bereits seit 2013 arbeitet man an einem einheitlichen Standard für die Bereitstellung für öffentlichen Daten. Der Entwurf für den Open Government Data Standard steht derzeit auf Joinup zur Kommentierung bereit.
Neben der Verpflichtung der Behörden zur Freigabe von Daten sind noch eine Reihe weiterer Projekte geplant. So soll ein Open-Data-Büro des Bundes aufgebaut werden, das Behörden und Anwender bei der Nutzung von offenen Daten berät. Zudem soll GovData, das Open-Data-Portal des Bundes, benutzerfreundlicher gestaltet werden. Schließlich will Deutschland auch der weltweiten, von den USA und Brasilien gegründeten Open Government Partnership beitreten, deren Mitglieder sich dazu verpflichten, Aktionspläne für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung zu entwickeln und regelmäßig Revisionsprozesse durchzuführen. (Quelle: Handelsblatt/rf))