Das Bundesforschungsministerium (BMBF) hat am 20. September seine Open-Access-Initiative offiziell gestartet. Ab sofort enthalten alle vom BMBF geförderten Projekte eine Klausel, dass ihre Ergebnisse entweder gleich als Open Access veröffentlicht oder nach Ablauf einer Embargofrist auf einem Server frei zur Verfügung gestellt werden müssen.
Gleichzeitig bleibt es den Autoren jedoch überlassen, ihre Forschungsergebnisse auch in Zeitschriften ihrer Wahl zu publizieren. Gesetzlich geregelt wurde diese Maßnahme im Zweitveröffentlichungsrecht des Urheberrechtsgesetzes, das am 1. Januar 2014 in Kraft trat.
Zudem will das BMBF eine nationale Kompetenz- und Vernetzungsstelle aufbauen, die Länder, Hochschulen und Forschungseinrichtungen beim Umsetzen einer Open-Access-Strategie unterstützen soll. Ein neu gegründeter Wettbewerb soll zusätzlich Ideen fördern, mit denen neue Publikationsformate an Hochschulen und Forschungseinrichtungen verankert werden. (Quelle: BMBF/fro)