Das Bundesinnenministerium hat einen Entwurf zum geplanten Open-Data-Gesetz in die Ressortabstimmung gegeben. Er sieht vor, dass die Bundesverwaltungen ihre Daten zeitnah und kostenlos als offene Daten zur Verfügung stellen müssen. Ausnahmen müssen begründet werden.
Auf der anderen Seite soll es allerdings keinen Rechtsanspruch der Bürger auf die Daten geben. Bislang konnten die Verwaltungen selbst entscheiden, welche Daten sie wann veröffentlichen.
Die Daten sollen auf dem GovData-Portal des Bundes als Rohdaten in einem Standardformat zur Verfügung gestellt werden. Bereits erhobene, aber nicht digitalisierte Daten sind von der Veröffentlichungspflicht ausgenommen. Mit einem fertigen Gesetzentwurf wird im Januar oder Februar gerechnet. (Quelle: Handelsblatt/rf)