Damit Drohnenpiloten immer wissen, wie hoch sie hinausdürfen, hat die DFS die gesetzlichen Bestimmungen in einer Smartphone-App zusammengefasst.
Seit April 2017 ist die neue Drohnenverordnung in Kraft, die den Betrieb der Fluggeräte über Gebieten wie beispielsweise den Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, über Krankenhäusern, Menschenansammlungen, Naturschutzgebieten, Hauptverkehrswegen und Flughäfen untersagt. Zudem dürfen mit Kameras ausgerüstete Drohnen ohne Genehmigung auch keine Wohngebiete überfliegen. Des Weiteren hat der Gesetzgeber auch eine Flughöhenbegrenzung auf 100 m festgelegt.
Da beispielsweise die Flugverbotszonen rund um Flughäfen sehr großzügig ausgelegt und deutlich über die Begrenzung des Flugfelds hinausgehen, hat die Deutsche Flugsicherung (DFS) eine Smartphone-App für Android und iOS veröffentlicht, die für den jeden Standort in Deutschland die jeweiligen Bestimmungen nennt. Laut DFS greift die App auf die selben Daten und Karten zurück, die auch für den professionellen Flugverkehr verwendet würden.
Die DFS schätzt, dass Ende 2017 in Deutschland rund eine Million Drohnen unterwegs sein wird. Im ersten Halbjahr verzeichnete sie bereits mehr als 40 Behinderungen der Flugverkehrs durch Drohnen, mehr als doppelt so viele wie im ersten Halbjahr 2016.
Unter Multicopter-Piloten ist die DFS-App allerdings umstritten. Zu den Hauptkritikpunkten gehört der Registrierungszwang. Eine Alternative hat das Hamburger Unternehmen Flynex online: Auf der Seite map2fly zeigt eine interaktive Karte die jeweiligen Einschränkungen und Bestimmungen.