Thüringen hat heute sein E-Government-Gesetz beschlossen. Es ist damit zwar ein Nachzügler im Vergleich zu Bundesländern wie Sachsen (2014), Bayern oder Baden-Württemberg (beide 2015), aber dafür hat der Freistaat nun „das aktuell wohl modernste und eines der weitgehendsten in Deutschland“, sagte Finanzstaatssekretär und CIO Dr. Hartmut Schubert.
Bis zum 1. Januar 2019 will Thüringen nun landesweit die Voraussetzungen für die elektronische Verwaltungsarbeit schaffen. Dazu gehören unter anderem ein zentrales E-Government-Portal für Land und Kommunen sowie die Authentifizierung mit der eID-Funktion des Personalausweises, außerdem wird ein elektronisches Bezahlsystem für Behörden verbindlich.
Das wohl größte Projekt des Thüringer E-Government-Gesetzes ist aber die Einführung der E-Akte. Die Vorbereitungen laufen bereits seit April, betroffen sind zunächst rund 17.000 Computerarbeitsplätze in der Landesverwaltung. Der Rollout geschieht gemeinsam mit einem zentralen DMS (Dokumentenmanagementsystem), sodass die E-Akte wohl erst ab 2023 flächendeckend in den Verwaltungen angekommen sein wird. Auch kommunale Behörden und weitere Institutionen sollen künftig elektronisch arbeiten.