Insgesamt sind Bürgerinnen und Bürger genauso wie Unternehmen mit den Services der behördlichen Dienstleistungen zufrieden. Das ist das Ergebnis der jüngst veröffentlichten Studie des Statistischen Bundesamtes mit dem etwas eigenartigen Titel „Lebenslagenbefragung 2017“.
Im Kern geht es tatsächlich ausschließlich um die Zufriedenheit von Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft mit behördlichen Dienstleistungen. Besondere Anerkennung sprechen beide Zielgruppen der Fachkompetenz, Hilfsbereitschaft sowie der Unbestechlichkeit und Neutralität der Behörden aus. Eher unterdurchschnittlich bewertet werden die Verständlichkeit von Formularen und Anträgen sowie das ihnen zugrunde liegende Recht. Konkreten Nachholbedarf sehen sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen beim Austausch mit den Ämtern mittels digitaler Informationstechnologie.
So bewerten beispielsweise die Unternehmen laut Studie das Angebot von E-Government-Dienstleistungen mit einem unterdurchschnittlichen Wert von 0,76. Allerdings nutzen sie diese im Kontakt mit Behörden weit häufiger. Mit 68 % zählen E-Mail und Internet-Angebote zu den zweitbeliebtesten Kommunikationswegen. Knapp davor liegt noch der telefonische Austausch mit 69 %. Bei einer Teilnahme an Ausschreibungsverfahren liegt der Wert für die Kommunikation mittels Internet-Angeboten sogar bei 86 %. Dies liegt, so die Einschätzung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, vermutlich an der Reform des Vergaberechts von 2016, die den elektronischen Prozess mittels E-Vergabe gestärkt hat.