Rechtskonformes E-Mail-Marketing scheint eine Wissenschaft für sich zu sein. Eine Studie kommt zu dem Ergebnis, dass nur 4 von 449 untersuchten Händlern rechtlich einwandfreie E-Mails versenden.
„Nur ein Bruchteil der Händler ist rechtlich auf der sicheren Seite“, mahnt die Beratungsfirma absolit, die in ihrer Untersuchung 449 Unternehmen unter die Lupe genommen hat. Vor allem bei der Kennzeichnungspflicht gibt es Fehler: Lediglich gut 40 % der untersuchten Willkommens- sowie der Double-opt-in-Mails, mit denen die Kunden ihrer Registrierung in der Kundenliste zustimmen, enthielten ein vollständiges Impressum. Bei den Newslettern lag der Wert mit 59 % etwas höher.
Ein weiteres Feld für Fehler sind die neuen europäischen Regeln zum Datenschutz, die mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) am 25. Mai 2018 in Kraft traten. Dennoch erhoben 17 % der Händler nicht zweckgebundene Daten wie Name oder Anrede bei der Newsletter-Registrierung zur Pflichtangabe. Ob und welche personenbezogenen Daten gesammelt werden, behalten ähnlich viele Unternehmen für sich. Studienautor Torsten Schwarz zufolge begeben sich viele Händler damit auf „rechtlich sehr dünnes Eis“. Sehr viel bessere Ergebnisse ergab die Studie dagegen in den Bereichen E-Mail-Verschlüsselung sowie Gestaltung und Usability der Newsletter-Registrierung.
An der Bedeutung von E-Mail-Marketing für Unternehmen hat sich trotz neuer Technologien und regulatorischen Vorgaben aber wenig geändert. Wie eine Umfrage von Cleverreach zeigt, planen 42 % von gut 1300 befragten Unternehmen, ihr Budget dafür im laufenden Jahr aufzustocken. Auch hier zeigt sich jedoch, dass der Datenschutz noch verbesserungswürdig ist. Ihn sicherzustellen gehörte nur für 22 % der Befragten zu den größten Herausforderungen. Mehr Sorgen bereiteten den Händlern Dinge wie die Erweiterung der Empfängerliste (61 %) oder die Prozessoptimierung bei der Erstellung (36 %).