Die Bundesnetzagentur hat Anfang März die Eckpunkte für zusätzliche Sicherheitsanforderungen an Telekommunikationsnetze und -dienste veröffentlicht.
Die Bundesnetzagentur überarbeitet derzeit die Sicherheitsanforderungen für das Betreiben von Telekommunikations- und Datenverarbeitungssystemen sowie für die Verarbeitung personenbezogener Daten. „Die Sicherheitsanforderungen gelten für alle Netzbetreiber und Diensteerbringer und sie gelten technikneutral. Dabei werden alle Netze erfasst, nicht nur einzelne Standards wie zum Beispiel 5G“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Zu den geplanten Anforderungen gehört zum Beispiel, dass Systeme nur von vertrauenswürdigen Lieferanten bezogen werden dürfen, die nationale Sicherheitsbestimmungen sowie Bestimmungen zum Fernmeldegeheimnis und zum Datenschutz zweifelsfrei einhalten – ein Punkt, der mit Blick auf den schwelenden Streit um Huawei von Bedeutung werden könnte. Zudem soll in sicherheitsrelevanten Bereichen nur eingewiesenes Fachpersonal eingesetzt werden dürfen. Eine endgültige Veröffentlichung der Anforderungen soll nach der gesetzlich vorgeschriebenen Stellungnahmemöglichkeit durch Hersteller und Verbände erfolgen. Die Informationen zu den derzeit geltenden Sicherheitsanforderungen sind bei der Bundesnetzagentur veröffentlicht.