Während netzpolitische Aktionen vielerorts zu Protesten gegen Upload-Filter aufrufen, muss sich das 2017 verabschiedete NetzDG noch einmal unter seinem vollen Namen bewähren: Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken. Ein großer Teil der Urheberrechtsdebatte dreht sich genau darum.
Denn mit Upload-Filtern hätten sich die zur Rechtsdurchsetzung bestellten Organe aus dem Verfahren weitestgehend verabschiedet. Wie fein oder grob Facebook, YouTube und das übrige Social Web ihre Filter einstellen, bliebe den Plattformbetreibern überlassen, intransparent und – so der Verdacht – eher übertrieben. Im Zweifelsfall dürfte Overblocking die einfachere Strategie der Betreiber sein.
Dass es durchaus auch anders geht, zeigt in Nordrhein-Westfalen die gleichfalls seit 2017 aktive Initiative „Verfolgen statt nur Löschen“, an der neben der Landesanstalt für Medien NRW u.a. die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW (ZAC NRW), das Landeskriminalamt NRW und die Polizei Köln beteiligt sind. Sie hat sich angesichts von Hasspostings die Rechtsdurchsetzung im Internet auf die Fahnen geschrieben. „Ihr Ziel: Eine effektive Strafverfolgung im Netz zu gewährleisten und so der zunehmenden Verrohung der Netzkommunikation entgegenzutreten“, wie es in der Zwischenbilanz 2018 heißt. Der Bericht für das Gesamtjahr 2018 verzeichnet 280 Anzeigen und 110 eingeleitete Strafverfahren.
Wie die Rechtsdurchsetzung dabei abläuft, erklärt ZAC-Leiter Oberstaatsanwalt Markus Hartmann (Köln) im iX-Interview. Wer noch genauer wissen will, wie die Justiz bei Sicherheitsvorfällen helfen kann, fragt ihn kommende Woche am besten selbst: Auf der secIT in Hannover (13. und 14. März) hält er gleich die Keynote: „Und wir kriegen sie doch! – Warum Strafverfolgung im Netz nicht aussichtslos ist“ (13. März, 9:15–10:05 Uhr, Themenbühne 1).