Das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn hat sich angesehen, wann Selbstständige als „Aufstocker“ auf die staatliche Grundsicherung zurückgreifen müssen und wie schnell sie wieder ganz auf eigene Beine kommen.
Im November 2018 waren nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit 78.495 Selbstständige in der Grundsicherung. „Ein wesentlicher Grund, warum Selbstständige zusätzlich Arbeitslosengeld II beantragen, sind Unternehmenskrisen. In diesen Phasen können die Unternehmer und Freiberufler trotz intensiver Arbeitsleistung kein ausreichendes Einkommen erwirtschaften“, erklärt Hans-Jürgen Wolter, Leiter des Studienprojekts, der mit Dr. André Pahnke und Dr. Stefan Schneck, beide aus den Reihen der Leibniz-Universität Hannover, die Ergebnisse einer Studie vorgelegt hat: „Persistenz von Selbstständigen in der Grundsicherung“ heißt die Nr. 273 in der Reihe IfM-Materialien. Grundlage sind die Daten des IAB-Panels Arbeitsmarkt und soziale Sicherung (PASS).
Es bestätigt sich zum einen, was frühere Befunde bereits gezeigt haben: Selbstständige versuchen auch in Krisen zuerst alles, was sie selbst tun können. Sie leben von ihren Ersparnissen (wozu sie nach § 12 SGB II auch verpflichtet sind), holen sich Unterstützung von der Familie und fahren ihren Lebensstandard zurück. Nach Untersuchungen der IfM-Arbeitsmarktforscher hat sich das Einkommen der Selbstständigen vor dem Hartz-IV-Bezug im Durchschnitt um rund 60 % reduziert. 74,7 % geben „Einkommensverlust/-reduzierung“ als ersten ALG-II-Anlass an, gefolgt von „Vermögen/Ersparnisse aufgebraucht“ (28,5 %). Und noch mit Unterstützung fahren sie schlechter als Nichtselbstständige und müssen sich mit etwa halb so hohen (und meist sehr viel wechselhafteren) Einkommen abfinden:
„Das monatliche Nettoeinkommen der Selbstständigen in der Grundsicherung liegt im Durchschnitt mit gerade einmal 390 Euro deutlich unter dem der abhängig beschäftigten Leistungsbezieher (746 Euro)“.
Warum das so ist? Am Bildungsniveau liegt es sicher nicht (Selbstständige sind im Schnitt gut bis sehr gut ausgebildet), an der Arbeitszeit ebenso sicher auch nicht (rund die Hälfte der Selbstständigen in der Grundsicherung arbeitet mehr als 40 Stunden). Weil zugleich der durchschnittliche Nettostundenlohn deutlich geringer ist als der der abhängig Beschäftigten, bleibt hier auch wenig Spielraum. Die IfM-Erklärung verbirgt sich im Begriff „Residualeinkommen“; das bedeutet: Selbstständige leben von dem, was übrig bleibt. Und es bedeutet wohl: Die bestehenden Hartz-IV-Regelungen, die auf abhängig Beschäftigte zugeschnitten sind, können den schwankenden Einkünften von Selbstständigen kaum gerecht werden. Auch die Vermögensverwertung vor Leistungsbezug bleibt im Zusammenhang mit der Alterssicherung ein strittiger Punkt – die IfM-Autoren plädieren eher für eine allgemeine Rentenversicherungspflicht.
Die gute Nachricht: Den meisten gelingt es dennoch bereits innerhalb der ersten beiden Jahre, sich wieder von der Stütze zu befreien – weil das Geschäft wieder besser läuft, weil die wirtschaftliche Gesamtsituation sich verbessert, weil sie ihr Geschäftsmodell angepasst haben etc.:
„Etwa die Hälfte der Haushalte mit einem Selbstständigen ist nach gut einem Jahr nicht mehr auf die zusätzlichen staatlichen Leistungen angewiesen.“
Zu rund drei Vierteln gelingt das – und zwar z. T. mit erstaunlichen Einkommenszuwächsen –, ohne dass die Selbstständigen in Lohn und Gehalt wechseln müssten. Die IfM-Autoren kommen von daher zu dem Schluss, dass die Grundsicherung für Selbstständige „grundsätzlich sinnvoll“ sei, allerdings zu sehr auf die Situation abhängig Beschäftigter ausgerichtet. Und noch eine interessante Beobachtung machen die Autoren: Während abhängig beschäftigte Frauen und Personen mit Migrationshintergrund normalerweise eine höhere Wahrscheinlichkeit haben, ALG II zu beziehen, hat bei Selbstständigen weder das Geschlecht noch die Herkunft einen merklichen Einfluss auf das ALG-II-Risiko. Allerdings müssen selbstständige Frauen, die aufstocken, mit noch weniger klarkommen: Sie haben monatlich nur 351 Euro zur Verfügung.
Den Studienbericht „Persistenz von Selbstständigen in der Grundsicherung“ gibt es beim IfM Bonn kostenfrei als PDF zum Herunterladen.