Die GoBD fallen Kleinunternehmern bei einer Betriebsprüfung mitunter schmerzhaft auf die Füße. Denn mit der Verpflichtung zur revisionssicheren Archivierung hat sich die Beweislast praktisch umgekehrt: Betriebe und Selbstständige müssen darlegen, dass sie ihre Geschäftsvorfälle unveränderlich archiviert haben.
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) sind bereits seit 1. Januar 2015 gültig. Dennoch wursteln sich viele Kleinbetriebe und Selbstständige weiterhin mit Word und Excel durch – und gehen damit ein beträchtliches Risiko ein. Der Grund: In diesen Formaten abgelegte Dokumente sind nicht GoBD-konform. Weil aber gerade Einzelkämpfer und Kleinunternehmer die Kosten einer individuellen Verfahrensberatung scheuen, hat Haufe-Lexware das wichtigste GoBD-Praxiswissen gut verständlich in einem E-Book zusammengefasst: „GoBD für Kleinunternehmer: So wenden Sie die neuen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sicher an“.
Der 35 Seiten starke Ratgeber erklärt die GoBD-Anforderungen und sagt, welche Dokumente, Unterlagen und Systeme betroffen sind, welche Aufzeichnungsvorschriften und Aufbewahrungspflichten gelten (wie lange, in welchem Format etc.), welche Software sich dafür eignet und wie die Verfahrensdokumentation aussehen muss. Ergänzt wird das Ganze durch Checklisten und anschauliche Praxisbeispiele. So erfährt man u.a. auch, wie man Papierbelege GoBD-konform einscannt und was bei E-Mails und Kassensystemen zu beachten ist. Das E-Book gibt es bei Haufe-Lexware komplett frei (erfreulicherweise sogar ohne Kontaktdatenabfrage) als PDF zum Herunterladen.