Der zur Facebook-Gruppe gehörende Instant-Messenger WhatsApp wird auf den allermeisten Smartphones zur privaten Kommunikation genutzt. Für die meisten Behörden war der Messenger jedoch tabu. Jetzt aber geben einige Datenschützer dem Nachrichtendienst wieder grünes Licht – unter bestimmten Bedingungen.
Aufgrund von einer datenschutzrechtlich umstrittenen Konzernentscheidung zum Datenabgleich und einigen Problemen mit der IT-Sicherheit, hatte WhatsApp bei Behörden einen schweren Stand. So untersagten einige Kommunen wie z.B. Hannover ihren Mitarbeitern, die App auf Diensthandys zu installieren. Monika Grethel jedoch lässt aufhorchen: Nach Analyse der Rechtslage könne WhatsApp wieder in Behörden genutzt werden, erklärte die Landesbeauftragte für den Datenschutz des Saarlandes. Ein großes Problem aus datenschutzrechtlicher Sicht sei immer gewesen, ob die Regeln zur Mitverantwortlichkeit der Datenverarbeitung durch Facebook auch auf WhatsApp anwendbar seien. Dem sei nach Einschätzung der LfD Saarland nicht so, da die Kommunen nicht durch die Verarbeitung der Metadaten profitieren würden.
Wichtig sei es jedoch weiterhin, Smartphones zu nutzen, auf welchen keinerlei Kontakte gespeichert seien. So könnte Facebook auch über WhatsApp keine personenbezogenen Daten Dritter auslesen und verarbeiten. Da dies jedoch in den seltensten Fällen umsetzbar sein dürfte, hat WhatsApp rechtlich weiterhin einen eher schweren Stand. Die Ansicht der Datenschutzbeauftragten ist auch sonst nicht unumstritten, Widerspruch kam u.a. bereits von der Piratenpartei. Klarheit dürfte es in dieser Hinsicht erst geben, wenn einige höchstrichterliche Urteile zu dieser Problematik gesprochen wurden. In jedem Fall gibt es als Alternativen durchaus DSGVO-konforme Instant Messenger
Von Dipl.-Jur. Niklas Mühleis, LL.M., Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte in Hannover, www.recht-im-internet.de