Das Land Baden-Württemberg stellt seinen sämtlichen Lehrkräften für die Zeit der Corona-Krise Threema Work kostenfrei zur Verfügung. Im Unterschied zu Threema ist Threema Work speziell auf Organisationen und Bildungseinrichtungen zugeschnitten.
Threema ist in der Basisversion ein DSGVO-konformer Instant Messenger, der in seiner Gestaltung eher Ähnlichkeit mit WhatsApp hat. Threema Work ist Ende-zu-Ende-verschlüsselt und auf Datensicherheit und Datensparsamkeit ausgelegt. Die Nutzung wurde daher vom Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg als besonders lobenswert hervorgehoben.
Lehrkräfte können sich unter anderem beim Landesmedienzentrum über die Verteilung der Lizenzen und die Einrichtung der Software auf ihren Endgeräten informieren.
Von Dipl.-Jur. Niklas Mühleis, LL.M., Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte in Hannover, www.recht-im-internet.de