EU-DSGVO: Niedersachsen klärt Kita-Datenschutzfragen

Die Landes­beauftragte für den Daten­schutz Nieder­sachsen (LfDN) hat eine FAQ-Seite zum Daten­schutz in der Kinder­tages­stätte ein­gerichtet. Gerade in der Anfangs­zeit der DSGVO hatte es um den Daten­schutz in der Kita aller­hand Ver­wirrung gegeben.

So gab es beispiels­weise enormen Klärungs­bedarf bezüglich der Zulässig­keit von Foto­grafien von Kinder­gruppen, aber auch die mittler­weile obligatorische Eltern-WhatsApp-Gruppe stand auf dem Prüfstand.

Aus rechtlicher Sicht ist anzumerken, dass gemäß Erwägungsgrund 38 der Datenschutz­grundverordnung Kinder einen besonderen Schutz verdienen. Demzufolge hält die DSGVO einige Sonder­regelungen bezüglich der Daten von Kindern bereit. Nach Art. 8 DSGVO unterliegt die Verarbeitung personen­bezogener Daten von Kindern der Erlaubnis durch die Erziehungs­berechtigten. Des Weiteren sind Kinder gemäß Art. 12 DSGVO in besonderer Weise über die Ver­arbeitung ihrer Daten zu unterrichten.

Die FAQ-Seite der LfDN richtet sich direkt an die verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kinder­tagesstätten und klärt über die wichtigsten praxis­bezogenen Fragen rund um den Datenschutz in der Kita auf.

Von Dipl.-Jur. Niklas Mühleis, LL.M., Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte in Hannover, www.recht-im-internet.de