Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfDN) hat eine FAQ-Seite zum Datenschutz in der Kindertagesstätte eingerichtet. Gerade in der Anfangszeit der DSGVO hatte es um den Datenschutz in der Kita allerhand Verwirrung gegeben.
So gab es beispielsweise enormen Klärungsbedarf bezüglich der Zulässigkeit von Fotografien von Kindergruppen, aber auch die mittlerweile obligatorische Eltern-WhatsApp-Gruppe stand auf dem Prüfstand.
Aus rechtlicher Sicht ist anzumerken, dass gemäß Erwägungsgrund 38 der Datenschutzgrundverordnung Kinder einen besonderen Schutz verdienen. Demzufolge hält die DSGVO einige Sonderregelungen bezüglich der Daten von Kindern bereit. Nach Art. 8 DSGVO unterliegt die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kindern der Erlaubnis durch die Erziehungsberechtigten. Des Weiteren sind Kinder gemäß Art. 12 DSGVO in besonderer Weise über die Verarbeitung ihrer Daten zu unterrichten.
Die FAQ-Seite der LfDN richtet sich direkt an die verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kindertagesstätten und klärt über die wichtigsten praxisbezogenen Fragen rund um den Datenschutz in der Kita auf.
Von Dipl.-Jur. Niklas Mühleis, LL.M., Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte in Hannover, www.recht-im-internet.de