Im Konjukturpaket, das am 3. Juni beschlossen wurde, sind neben Mehrwertsteuersenkung, Kinderbonus etc. unter Punkt 41 auch 3 Milliarden Euro für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes vorgesehen. Der zuständige IT-Planungsrat hat heute skizziert, nach welchen Maßgaben diese Mittel verwendet werden sollen.
Der Fahrplan, den die FITKO (Föderale IT-Kooperation) als operative Basis des IT-Planungsrats heute im Anschluss an die Sondersitzung bekannt gegeben hat, sieht eine Strategie „nach dem Prinzip ‚Einer für Alle‘“ vor. Die OZG-Leistungen sind dabei so gedacht, dass man sie mit „Services“ in der IT vergleichen könnte: übergreifend wiederverwendbare und anpassbare Funktionen mit definierten Übergabepunkten zu anderen Funktionen, „damit – egal wo und wann – jede Verwaltungsleistung nutzerfreundlich und mit nur wenigen Klicks online zur Verfügung gestellt werden kann“, wie es Bundes-CIO Dr. Markus Richter formuliert.
Zu den Kriterien dieser Verwaltungsleistungen gehören auch „Offene Standards und Open Source“. Dies sind die fünf Punkte im Einzelnen:
- „Die OZG-Leistungen werden nach dem Prinzip ‚Einer für Alle‘ umgesetzt. Dies beschleunigt eine ressourcenschonende flächendeckende OZG-Umsetzung.
- Die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen folgt sechs Prinzipien ‚Relevanz‘, ‚Nutzerfreundlichkeit, ‚Geschwindigkeit‘, ‚Einer für Alle/Wirtschaftlichkeit‘, ‚Innovation und nachhaltige technische Qualität‘, ‚Offene Standards und Open Source‘.
- Bereits etablierte und leistungsfähige Arbeitsstrukturen werden genutzt. Task Forces klären den rechtlichen und technischen Rahmen.
- Ergänzend zur finanziellen Unterstützung des Bundes aus dem Konjunkturprogramm stellen die Länder die fachlichen Ressourcen und die notwendigen Kapazitäten der IT- Dienstleister bereit.
- Die Länder tragen dafür Sorge, dass die Kommunen zur Umsetzung hinreichend unterstützt werden.“
Das passt zum FIT-Store-Modell, das die Lösungsdistribution übernehmen soll; der DATABUND kritisierte als Vertreter der mittelständischen IT-Dienstleister und Softwarehersteller für den öffentlichen Sektor schon kurz nach der Vorstellung des FIT-Store-Vorhabens im Juli das Prinzip „Einer für Alle“: So bräuchten kleine und große Kommunen ganz unterschiedliche Lösungen, konstruktiver Wettbewerb unter den Anbieter werden verhindert, während Landesdienstleister mutmaßlich bevorzugt würden. Außerdem gebe es „erhebliche Sicherheitsbedenken, da der Staat hier ‚alles auf eine Karte setzt‘“. Vonseiten der FITKO war darauf zu hören, dass das Store-Konzept sich noch in der Diskussion befinde:
„Wie der FIT-Store am Ende umgesetzt wird, ist daher zum jetzigen Zeitpunkt noch offen.“
Mit dem heutigen Beschluss des IT-Planungsrats dürfte sich daran noch nichts geändert haben. Allerdings ist die „Einer für Alle“-Logik damit wohl festgeschrieben.
Das Onlinezugangsgesetz ist momentan der maßgebliche Aufgabenplan zur Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland. Es sieht vor, dass bis Ende 2022 insgesamt 575 Fachverfahren in der deutschen Verwaltung digitalisiert werden. Das BMI hat zu diesem Thema eine eigene Infoseite aufgesetzt und diverse Online-Hilfen für Kommunen online.