Der DigitalPakt Schule ist ein Förderprogramm des Bundes, das den Weg zum digitalen Klassenzimmer ebnen soll. Er trat bereits vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie in Kraft. Hierzu wurden 5 Milliarden Euro an Fördergeldern bereitgestellt, von denen bislang erst ein Bruchteil abgerufen worden ist.
Als Reaktion auf die schwierige Situation in den Schulen im Zuge der Covid-19-Pandemie wurden bereits mehrere Zusatzvereinbarungen auf den Weg gebracht. Mit der Corona-Hilfe I werden seit Mai dieses Jahres digitale Infrastrukturen und Inhalte durch die sogenannte Content-Förderung mit zusätzlichen 100 Millionen Euro unterstützt. Die Corona-Hilfe II stellt weitere 500 Millionen Euro für die Anschaffung mobiler Endgeräte zur Verfügung. Anfang November dieses Jahres trat nun auch die Corona-Hilfe III in Kraft. Mit noch einmal 500 Millionen Euro sollen nun auch Administratoren gefördert werden, die für die digitale Technik an den Schulen verantwortlich zeichnen.
Aufgrund der im Grundgesetz geregelten Zuständigkeiten sind die jeweiligen Bundesländer für die Beantragung der Fördermittel zuständig. Kommunen müssen sich daher zunächst an ihr eigenes Bundesland wenden, die zuständigen Stellen legt jedes Land in seiner Förderrichtlinie selbst fest.
Von Dipl.-Jur. Niklas Mühleis, LL.M., Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte in Hannover, www.recht-im-internet.de