Der bayerische Landkreis Altötting plant ab Ende Januar die Vergabe eines digitalen Impfpasses für alle Personen, die ihre zweite Impfung gegen Covid-19 erhalten haben und damit voraussichtlich vollständig immunisiert sind.
Der digitale Ausweis ist mit der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) sowie der Firma Ubirch aus Köln erarbeitet worden. Er kann über eine App auf dem Smartphone gespeichert oder über einen ausgedruckten QR-Code ausgegeben werden.
Impfbescheinigungen und eventuell damit verbundene Vorzüge für Geimpfte werden derzeit bundesweit diskutiert. Das Vorgehen des Landkreises ist aber mit dem Gesundheitsministerium offenbar nicht abgestimmt worden. Laut Landrat Erwin Schneider (CSU) ist der Datenschutz jedoch gewährleistet, da die Daten nur auf der Karte selbst abgespeichert werden.
Insbesondere im Zusammenhang mit den sogenannten Gesundheitsdaten ist der Datenschutz besonders streng. Diese gehören zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO und können nur unter besonderen Voraussetzungen verarbeitet werden.
Von Dipl.-Jur. Niklas Mühleis, LL.M., Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte in Hannover, www.recht-im-internet.de