Die Impfkampagne gegen Covid-19 hat in Niedersachsen jüngst einen Dämpfer erhalten. Das Land wollte alle Bürgerinnen und Bürger über 80, die eine besonders vulnerable Gruppe darstellen, anschreiben und auf die Möglichkeit einer Impfung hinweisen. Die eigenen Meldedaten könnten jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht genutzt werden, so das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in seiner Stellungnahme.
Stattdessen greife das Land nun auf die Adresskartei der Post zurück. Dies sei nach Ansicht des Landes hinsichtlich des Datenschutzes unbedenklich, die Daten seien jedoch unvollständig. Daher werde zusätzlich anhand der Vornamen das Alter der Empfänger geschätzt, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass alle Personen über 80 erreicht werden.
Diese Rechtsansicht sorgte erwartungsgemäß für einige Empörung – ähnliche Stolpersteine sind aus anderen Bundesländern bislang nicht bekannt geworden. Nun werden vonseiten der Datenschützer Zweifel an der Auffassung der Landesregierung laut. Sowohl der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Ulrich Kelber als auch die Landesdatenschutzbeauftragte Barbara Thiel sehen in Niedersachsen keine Hindernisse bei der Verwendung der eigenen landeseigenen Meldedaten. Letztere wurde in dieser Frage vom zuständigen Ministerium jedoch gar nicht eingebunden.
Von Dipl.-Jur. Niklas Mühleis, LL.M., Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte in Hannover, www.recht-im-internet.de