Die CDU veranstaltete am 16. Januar einen aufgrund der Corona-Pandemie rein digitalen Bundesparteitag. Das absolute Novum hierbei war, dass auch der neue Vorstand der CDU rein digital gewählt wurde. Dies war erst nach einer Änderung des Parteiengesetzes möglich, das bislang nur Wahlen bei Präsenzveranstaltungen vorsah.
Zwar ist die digitale Wahl in rechtlicher Sicht laut CDU-Statut erst einmal unverbindlich, dass der neue CDU-Vorsitzende Armin Laschet in der Briefwahl nicht als neuer Vorsitzender bestätigt wird, dürfte jedoch unwahrscheinlich sein. Eine solche digitale Großveranstaltung mit Livestream, Polyas-Abstimmungssoftware, Frage- und Vorstellungsrunden sowie digitaler Begleitung über Social Media stellt jedoch stets ein Ziel für Hackerangriffe dar. So wurde aus dem In- und Ausland versucht, mit DDoS-Attacken die Server der CDU zum Absturz zu bringen. Dabei werden die Zielserver innerhalb kürzester Zeit mit massenhaften Anfragen bombardiert, bis sie schließlich überlasten.
Dies führte immerhin dazu, dass der Livestream auf der CDU-Homepage kurzzeitig nicht erreichbar war. Weitere Cyberattacken konnten laut CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak jedoch abgewehrt werden. So konnte speziell das digitale Wahlsystem, das Herzstück des Parteitags, nicht angegriffen werden, da dessen Server für die DDoS-Hintermänner nicht zu lokalisieren waren.
Von Dipl.-Jur. Niklas Mühleis, LL.M., Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte in Hannover, www.recht-im-internet.de