Die drei bayerischen Großstädte München, Augsburg und Nürnberg arbeiten bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung eng zusammen. Ziel der Zusammenarbeit ist die schnellstmögliche Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das Bund und Länder verpflichtet, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Die Kommunen sind dazu jedoch ebenfalls angehalten.
Durch die Zusammenarbeit der drei Städte erhofft man sich Synergieeffekte, durch die sowohl personelle als auch finanzielle Ressourcen gespart würden. Neben der Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen ist auch eine gemeinsame E-Government-Hotline sowie die Erarbeitung einer Open-Data-Strategie geplant. Die bayerische Städtekooperation wurde bereits 2019 vereinbart.
Von Dipl.-Jur. Niklas Mühleis, LL.M., Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte in Hannover, www.recht-im-internet.de