Die anhaltende Corona-Pandemie stellt die Kommunen in ganz Deutschland vor beträchtliche Herausforderungen. Insbesondere die Organisation des Distanzunterrichts in den Schulen, die vielerorts in kommunaler Verantwortung sind, bereitet Schwierigkeiten. Denn dabei gilt es auch den Datenschutz zu beachten.
Der digitale Distanzunterricht mit Videokonferenzlösungen müssen sich Schulleitungen und Kommunen nicht nur mit Lizenzkosten, Zugangsregelungen und Einführungen für die Lehrkräfte beschäftigen, sondern auch mit der Stabilität der Systeme, die dem gleichzeitigen Zugriff von vielen Tausend Rechnern standhalten müssen. Und dann bleibt immer noch der Datenschutz. Dieser bereitet aktuell der Stadt Solingen in Nordrhein-Westfalen Probleme.
Zur Organisation des Distanzunterrichtes hatte Solingen eigens 10.000 Microsoft-Teams-Lizenzen erworben, muss diese nun jedoch ohne datenschutzrechtliche Freigabe aus dem Landesschulministerium nutzen. Die Landesregierung in Düsseldorf gibt ihrerseits die Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzes an die Schulleitungen weiter. Welche Programme für den Fernunterricht geeignet seien, lässt sich demnach auch nicht der Seite der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW entnehmen.
Hieran schloss sich weiterer Ärger zwischen dem Solinger Rathaus und dem NRW-Gesundheitsministerium an. Dieses wies die Stadt Solingen per Erlass an, die geplante Halbierung des Präsenzunterrichtes nicht umzusetzen. Zur Umsetzung des Digitalunterrichts hatte die Stadt zudem 3,85 Millionen Euro aus dem Digitalpakt erhalten.
Von Dipl.-Jur. Niklas Mühleis, LL.M., Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte in Hannover, www.recht-im-internet.de