Die Stadtwerke Wismar in Mecklenburg-Vorpommern wurden im September Opfer eines Cyberangriffs. Dabei wurden die IT-Systeme durch einen bislang unbekannten Angreifer verschlüsselt.
Dies wirkte sich jedoch aufgrund einer Trennung der kaufmännischen von den technischen Systemen nicht auf die Versorgung mit Strom, Gas, Wasser und Wärme aus. Die Serviceprozesse der Stadtwerke sind jedoch nur im Rahmen eines Notbetriebes arbeitsfähig. Die Verwaltung hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und weitere Cybersicherheitsexperten hinzugezogen.
Mit derAttacke auf die Stadtwerke Wismar setzt sich in eine ganze Reihe von Angriffen fort, von denen sowohl öffentliche als auch private Stellen betroffen sind. Im Sommer dieses Jahres wurde beispielsweise das Klinikum Wolfenbüttel durch einen Hackerangriff lahmgelegt. Die Anforderungen an die IT-Sicherheit werden aufgrund der zunehmenden Angriffsfrequenz stetig höher. Ein Baustein wirksamer IT-Sicherheit kann die Umsetzung der Vorgaben des IT-Grundschutz-Kompendiums des BSI sein.
Von Ass. iur. Niklas Mühleis, LL.M., Datenschutzberater bei Althammer & Kill in Hannover, https://www.althammer-kill.de/