Lebensmittelimport: Ohne Kennzeichnung geht gar nichts

„Exotische Lebensmittel sind ein bisschen wie Urlaub zu Hause“, schreibt die Firma Brother in einem neuen Blog-Beitrag. „Für ein unbeschwertes Urlaubsgefühl müssen Händler vor dem Import von Lebensmitteln zum Schutz der Konsumenten einiges beachten.“

Das europäische und deutsche Lebensmittelrecht sorgt dafür, dass hierzulande nur Lebensmittel in den Handel kommen, die sich für den Verzehr eignen. Es muss zum Beispiel auf der Verpackung zu erkennen sein, aus welchen Inhaltsstoffen das Produkt besteht. „Um Fehlkäufe zu vermeiden, müssen beispielsweise Produkttäuschungen oder die enthaltenen Allergene genannt werden“, erklärt Brother in dem Blog-Beitrag. „Das alles schützt vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und ermöglicht mündige Kundschaft.“

Strafen bei Verstößen 

Mehr noch: „Importeure von Produkten gelten aus lebensmittelrechtlicher Sicht als Hersteller dieser Waren, die zu gewährleisten haben, dass nur sichere Lebensmittel in den Verkehr gelangen“, so Brother. „Sie haften beim Import von Lebensmitteln nach Deutschland vollumfänglich für die eingeführten Produkte.“ Außerdem müssen sie die Lebensmittel beim Import laut LMIV 1169/2011 gesetzeskonform kennzeichnen, sonst können sie eine Geldstrafe erhalten – abhängig davon, wie schwer die Verstöße waren und wie häufig sie auftraten. „Bei mehrmaligen Verstößen ist bei ernsthafter gesundheitlicher Beeinträchtigung von Personen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren möglich“, schreibt Brother. 

Die korrekte Beschriftung 

Zum korrekten Umgang mit Importen gehört auch eine leicht lesbare Beschriftung in deutscher Sprache. „Darüber hinaus sind alle Pflichtangaben an einer gut sichtbaren Stelle gut lesbar und gegebenenfalls dauerhaft anzubringen“, präzisiert Brother. „Sie dürfen nicht durch andere Angaben, Bildzeichen oder Material verdeckt oder undeutlich gemacht werden.“ Brother führt entsprechend geeignete Kennzeichnungslösungen im Programm und erklärt im weiteren Verlauf des Blogs beispielsweise, welche Mindestschriftgröße zum Einsatz kommen muss, was derzeit alles unter Allergene fällt oder was es bei der Herkunftsbezeichnung zu beachten gilt.