Rechte und Pflichten genau fixieren
Von Dr. rer. nat. Jürgen Kaack, STZ-Consulting Group
Ein Beteiligungsvertrag wird bei einer Reihe von Geschäftsvorgängen erforderlich, in der Regel bei
- einem Verkauf von Anteilen an einen neuen Investor (siehe hierzu den Beitrag Finanzierungsalternativen im Mittelstand),
- der Aufnahme neuer Investoren im Zuge einer Kapitalerhöhung z.B. zur Realisierung von Wachstumsvorhaben (siehe auch hierzu die Beiträge Finanzierungsalternativen im Mittelstand und Finanzinvestor),
- dem vollständigen Verkauf des Unternehmens (siehe hierzu auch unter Geschäftsübernahme),
- einem Joint Venture mit einem anderen Unternehmen oder
- der Unternehmensnachfolge.
Der wesentliche Bestandteil ist die Aktionärsvereinbarung (die Inhalte gelten mit geringfügigen Anpassungen auch bei der Veräußerung von GmbH-Anteilen) zwischen den Verkäufern, der Gesellschaft und dem Erwerber. Zum Beteiligungsvertrag gehört auch die Vereinbarung über die Transaktion an sich. Regelungen, die man im Rahmen der Aktionärsvereinbarung häufig antrifft, sind in betreffenden Beitrag dargelegt.
Schwarz auf Weiß
Eine ausführliche Darstellung für den Mittelstand gibt Dr. Jürgen Kaack im Ratgeber „Finanzierungsalternativen für den Mittelstand. Wie man Kapitalbedarf auch ohne klassischen Bankkredit decken kann“. Das E-Book gibt es im Pressezentrum des MittelstandsWiki als freies PDF in Vollversion zum Herunterladen.